Gerade auch die Probleme und Einbussen, die er im Arbeitsprozess und bei der Einkommenserzielung durch die Nachholung gewärtigen musste, waren grundsätzlich voraussehbar. Der Rekurrent wusste gemäss eigenen Aussagen über die finanziellen Folgen Bescheid und es ging ihm gemäss seinen Aussagen neben der Aufhebung des UT-Entscheids vor allem darum, die Ersatzabgaben möglichst bald zurückzuerhalten, weshalb er gemäss seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung der ESTV vom 31. Dezember 2020 auch bereit war, die damit zusammenhängenden Nachteile in Kauf zu nehmen und den Dienst als Durchdiener zu leisten.