Soweit sie Dienst nach dem WK-Modell leisten, erfolgt zudem auch in diesen Fällen die Rückzahlung der Ersatzabgabe erst nach Jahren, wenn die verschobenen Dienstleistungen alle nachgeholt sind. Auch die Problematik eines allfälligen inflationsbedingten Wertverlusts oder der Tatsache, dass die als Ersatzabgabe eingezahlten Mittel während Jahren gebunden sind und bis zur Rückerstattung nicht zur Verfügung stehen, betrifft somit nicht nur Wehrpflichtige, die infolge eines UT-Entscheids gegen ihren Willen ursprünglich nicht zum Dienst zugelassen wurden, sondern alle Angehörigen der Armee, die einen Dienst verschieben.