Auch hätte er sich bei den zuständigen Behörden diesbezüglich erkundigen können. Soweit ihm durch die späte Kenntnisnahme des neu geschaffenen Dienstes mit speziellen medizinischen Auflagen Mehraufwand entstanden ist, hat er diesen somit auch selbst zu verantworten. Die grundsätzlich berechtigte Frage, ob die Armee ihn nicht von sich aus über die Möglichkeit des neu eingerichteten Dienstes hätte orientieren müssen, kann vorliegend offenbleiben, da der Rekurrent inzwischen von der Möglichkeit erfahren, den Militärdienst geleistet hat und die Wehrpflichtersatzabgaben zurückerstattet worden sind.