vom 20. November 2009, Seite 10 () und in der "NZZ" vom 14. November 2012 ( [alle abgerufen am 31.5.2021]). Der Beschwerdeführer hätte somit durchaus von der Möglichkeit des neu eingerichteten Militärdienstes mit speziellen medizinischen Auflagen wissen können. Auch hätte er sich bei den zuständigen Behörden diesbezüglich erkundigen können.