Auch wenn sich die Rechtslage für den Beschwerdeführer nach dem ursprünglichen UT-Entscheid erst nachträglich verändert hat, muss dies mit Blick auf die Tatsache, dass das diesbezügliche Urteil des EGMR entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers durchaus in den Medien erörtert wurde und Thema der öffentlichen Diskussion war, auch im vorliegenden Zusammenhang gelten. Erwähnt wurden das Urteil oder der neugeschaffene Dienst mit speziellen medizinischen Auflagen z.B. in der Sendung "Rendezvous" auf Radio SRF 1 vom 30. April 2009 (zu hören unter: , Menu "Sendungen nach Datum > 30.04.2009 > Nachmittag > 12:30 Rendez-vous