-9- 4. Sinngemäss macht der Rekurrent weiter geltend, dass er von der zuständigen Armeestelle nicht auf die Möglichkeit des Dienstes mit speziellen medizinischen Auflagen aufmerksam gemacht worden sei. Dies habe dazu geführt, dass er erst im Jahr 2019 von dieser Möglichkeit erfahren habe und den Dienst zu einem späten, für ihn ungünstigen Zeitpunkt habe erbringen müssen, der für ihn mit Nachteilen und Mehrbelastungen verbunden gewesen sei.