-8- geschuldet. Nachdem den Betroffenen mit der Einführung des Dienstes mit speziellen medizinischen Auflagen die Möglichkeit der Dienstleitung in natura geboten wurde, war jegliche Diskriminierung, auch jene gegenüber Wehrpflichtigen mit einer Behinderung von über 40 %, die als vollständig dienstuntauglich eingestuft werden und deshalb von der Ersatzabgabe befreit sind, dahingefallen. Die Betroffenen hatten nun die Möglichkeit, die Dienstleistung zu wählen und allfällige bereits eingezahlte Ersatzabgaben gemäss den Bestimmungen des WEPG zurückzufordern.