-7- 3.1 Dazu ist festzuhalten, dass Ersatzabgaben ohne Möglichkeit der Dienstleistung in natura für Wehrpflichtige mit gewissen gesundheitlich medizinischen Einschränkungen oder einem Invaliditätsgrad von unter 40 % tatsächlich mit Urteil 13444/04 vom 30. April 2009 durch den EGMR als völkerrechtswidrig befunden wurden. In der Folge wurde seitens des Bundes aber die Möglichkeit einer Dienstleistung mit speziellen medizinischen Auflagen geschaffen und den von solchen UT-Entscheiden betroffenen Wehrpflichtigen die Möglichkeit geboten, anstelle von Ersatzabgaben Dienst zu leisten.