Die geleisteten Ersatzabgaben hätten ihm nach dem Entscheid des EGMR im Jahr 2009, spätestens aber mit der Aufhebung des Entscheids über seine Militäruntauglichkeit (UT) vom 14. Februar 2020 zurückbezahlt werden müssen. Nach Ausführungen zur geltend gemachten Verfassungswidrigkeit und Völkerrechtswidrigkeit der von ihm über zehn Jahre einverlangten Wehrpflichtersatzabgaben hält er abschliessend fest, ihm sei völkerrechtswidrig für mehr als ein Jahrzehnt Geld entzogen worden, dafür möchte er (inklusive Zinsen) voll entschädigt werden. I. Mit Einspracheentscheid vom 30. April 2021 hat das BSM die Einsprache abgewiesen.