Neben ausführlichen Schilderungen seiner gesundheitlichen Probleme macht er u.a. geltend, dass er anlässlich der Rekrutierung 2009 gegen seinen Willen als untauglich qualifiziert worden sei und dass er von der Möglichkeit des Militärdienstes mit speziellen medizinischen Auflagen bis ins Jahr 2019 keine Kenntnis gehabt habe, weil er von der Armee nicht über diese Möglichkeit informiert worden sei. Er hält weiter fest, die Tatsache, dass ihm die Wehrpflichtersatzabgaben nicht mit der Zulassung zum Militärdienst oder zumindest mit seinem Gesuch vom 29. Juli 2020 zurückerstattet worden seien und dass auf den geleisteten Ersatzabgaben kein Zins vergütet werde, sei ver-