WEPG ebenfalls ausgeschlossen. Würde dem Beschwerdeführer die Ersatzabgabe vor Erfüllung der Gesamtdienstleistung zurückerstattet, würde er dadurch gegenüber seinen Dienstkameraden, die bis zur Erfüllung der Gesamtdienstleistungspflicht zuwarten müssten, bessergestellt, was einer Ungleichbehandlung gleichkommen würde. Auch eine teilweise Rückerstattung sei dabei gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (BGer 2A.134/1996 vom 14.4.1997) nicht möglich.