-3- grund des Urteils vom 30. April 2009 des EGMR und der danach ab dem Jahr 2013 für (ursprünglich militär- und schutzdienstuntaugliche) Dienstwillige geschaffenen Möglichkeit der Militärdienstleistung mit speziellen medizinischen Auflagen, sei der Beschwerdeführer, nach anfänglicher Ablehnung infolge seines Alters, aufgrund eines Ausnahmegesuchs und unter der Bedingung der Dienstleistung an einem Stück zum Militärdienst zugelassen worden. Der Dienst habe am 4. Mai 2020 begonnen und ende am 26. Februar 2021. Gemäss Art.