Als er erfahren habe, dass aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) doch noch die Möglichkeit bestehe, den Militärdienst nachträglich zu leisten, habe er ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Im nachfolgenden Verfahren sei er von der medizinischen Spezial Untersuchungskommission (Spez UC) als militärdiensttauglich mit medizinischen Auflagen eingestuft worden und habe nun als Durchdiener bis dato 151 Diensttage geleistet. Sinngemäss macht er weiter geltend, er habe in den Jahren zuvor fast die gesamte Dienstleistungspflicht mit Ersatzabgaben abgegolten und nun zudem bereits mehr als die Hälfte des Dienstes real nachgeleistet.