A. A.________ (Beschwerdeführer) hat mit Schreiben vom 29. Juli 2020 um Rückerstattung der bezahlten Wehrpflichtersatzabgaben der Ersatzjahre 2010 bis 2019 inklusive Zinsen ersucht. Das Gesuch wurde vom Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern (BSM) mit Verfügung vom 7. August 2020 abgewiesen. In der Begründung wurde festgehalten, dass der Beschwerdeführer mit Entscheid der medizinischen Untersuchungskommission (UC) vom 9. Juni 2009 als militär- und zivildienstuntauglich erklärt worden sei.