Der Vertreter beantragt in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung vom 22. Februar 2019 in Ziff. 9 die Bemessung der Höhe des Parteikostenersatzes der Steuerrekurskommission zu überlassen. Die Steuerrekurskommission erachtet vorliegend eine pauschale Parteikostenentschädigung von CHF 1'600.--, inklusive Mehrwertsteuer und Auslagen, als angemessen. Aus diesen Gründen wird erkannt: 1. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer 2017 wird gutgeheissen. Die Akten werden zur Vornahme der Veranlagung im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.