Vorliegend ist auf den Beginn der Altersleistungen des verstorbenen Ehemannes im Jahr 2000 abzustellen. Denn mit dem Beginn der Altersleistungen an den Ehemann und damit dem Eintreten des Vorsorgefalles aus diesem Vorsorgeverhältnis wurde das Rentenverhältnis, aus dem auch die Witwenrente ab 2007 entrichtet wird, als Ganzes fällig.