Die Witwenrente löst zwar die Altersrente ab, aber sie wird von derselben Pensionskasse, aufgrund desselben vorbestehenden Vorsorgeverhältnisses und auf derselben vorbestehenden Vertragsbasis entrichtet und setzt damit das bestehende Rentenverhältnis fort. Anders als bei der AHV, bei der die einfache AHV-Rente aus eigenem Recht der (nun) alleinstehenden Person bezogen wird, beruht die Witwenrente im Bereich der beruflichen Vorsorge auf demselben (zum Teil bereits vor dem Jahr 1987 geäufneten) Pensionskassenkapital und leitet sich somit aus demselben