Betreffend den Vorwurf, dass die Anpassung der Besteuerung von 80 % auf 100 % "heimlich und stillschweigend" erfolgt sei, hält sie fest, dass die Besteuerung zum reduzierten Satz von 80 % in all den vorangegangenen Jahren jeweils explizit begründet worden sei. Da die Deklaration (recte wohl die Besteuerung) zum vollen Satz aber den Regelfall darstelle, sei dafür keine Erklärung notwendig gewesen.