A. A.________ (Beschwerdeführerin) wurde von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau (Steuerverwaltung), mit Verfügung datiert vom 20. August 2018, betreffend die direkte Bundessteuer 2017 mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 76'700.- - veranlagt. Dabei war der aus einer Witwenrente der Pensionskasse (PK) bestehende Anteil des Einkommens erstmals zu 100 % statt wie in den Vorjahren zu 80 % in die Veranlagung einbezogen worden. B. Dagegen hat die Beschwerdeführerin am 10. September 2018 Einsprache erhoben, mit dem Antrag die Witwenrente aus der PK weiterhin nur zu 80 % als Einkommen zu besteuern.