"Ergänzend" zitiert es dann einen Notenaustausch vom 1. Mai 1998 wonach die Schweiz und Italien die Verwirklichung einer vollständigen Reziprozität zwischen den italienischen und den schweizerischen Staatsangehörigen, im Falle des Erwerbs der Staatsangehörigkeit des anderen Staates beabsichtigen. Weiter hält es zusammengefasst fest, dass gemäss Abkommen CH-I die Wahl, in einem Staat die militärischen Pflichten erfüllen zu wollen, welcher den obligatorischen Militärdienst abgeschafft habe, nur gültig bleibe, wenn sie die ausdrückliche Erklärung enthalte, freiwillig Dienst leisten zu wollen.