7.2 Vorliegend forderte das BSM den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 8. Februar 2002 auf, eine Kopie der italienischen Identitätskarte oder des italienischen Passes sowie die Wohnsitzbestätigung (Formular A) und die Bescheinigung über den militärischen Status (Formular D) einzureichen. Davor wird ausgeführt, dass das Abkommens CH-I "Ihre" (dem Beschwerdeführer) Befreiung vom Militärdienst der Schweiz und die Nichtbezahlung der Wehrpflichtersatzabgabe erlaube. Aber es sei davor unbedingt notwendig, die folgenden Unterlagen einzureichen (La sopra citata convenzione permessa la vostra liberazione del servizio militare qui in Svizzera e anche il non pagamento