4.8 Dieser Schluss deckt sich auch mit Sinn und Zweck des Abkommens CH-I. Dieser besteht darin, sicherzustellen, dass Personen, welche zugleich die italienische und die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen, die militärischen Pflichten nur in einem der beiden Staaten erfüllen müssen. Ziel des Abkommens CH-I ist jedoch nicht, dass die militärischen Pflichten in keinem der beiden Staaten erfüllt werden müssen.