3. Die Schweiz hat mit Italien ein Abkommen betreffend den Militärdienst der Doppelbürger abgeschlossen (vgl. Bst. A). Dieses ist am 1. September 2008 in Kraft getreten. Der Beschwer- -4- deführer besitzt die italienische und die schweizerische Staatsangehörigkeit, er untersteht somit diesem Abkommen CH-I.