-3- chen Tätigkeit stattgefunden, welche automatisch auch eine Ersatzbefreiung zur Folge hätte. Auch sei für das Unterstellen unter die Ersatzabgabepflicht nicht die Dienstpflicht allein Bedingung, sondern die nicht persönliche Dienstleistung. Schliesslich macht die ESTV Ausführungen zum Anspruch auf rechtliches Gehör.