Sie führt zusammengefasst aus, dass auf Grund der Sistierung der obligatorischen Wehrpflicht in Italien und dem schriftlich ausgedrückten Wunsch der vollständigen Reziprozität der beiden Staaten nur diejenigen Verfügungen zu einer Ersatzabgabebefreiung führen, in welchen ausgeführt wird, dass für Italien optiert und in Italien tatsächlich eine Dienstleistung absolviert wurde. Der Beschwerdeführer habe bestätigt, dass er verpflichtet sei, seine militärischen Pflichten in Italien zu erfüllen. Er sei in C.________ in die Listen der Stellungspflichtigen und in die Stammkontrolle eingetragen worden.