-2- ge, dass die Möglichkeit zu wählen, in welchem Staat die militärischen Pflichten erfüllt werden sollen, unter der Bedingung zugelassen werde, dass der gewählte Staat einen obligatorischen Militär- oder Zivildienst vorsehe. Sollte der gewählte Staat keinen obligatorischen Militär- oder Zivildienst vorsehen, bleibe die Wahl nur gültig, wenn sie die ausdrückliche Erklärung des Doppelbürgers enthalte, dass er sich für eine der freiwilligen Dienstleistungen verpflichte.