B. A.________ (Beschwerdeführer) wurde am ________ 1989 geboren. Gemäss Wohnsitzbestätigung (Formular A des Abkommens CH-I) vom 23. Februar 2012 hatte er seinen ständigen Aufenthalt am 1. Januar des Jahres, in dem er das 18. Altersjahr vollendete (vorliegend: 2007), in C.________ (Italien). Gemäss Bescheinigung über den militärischen Status (Formular D des Abkommens CH-I) vom selben Datum ist der Beschwerdeführer im Besitz der italienischen und der schweizerischen Staatsangehörigkeit. Er ist zur Erfüllung seiner militärischen Pflichten in Italien verpflichtet und ist in die Listen der Stellungspflichtigen der Gemeinde C.________ und in die Stammkontrolle des Kreiskommandos C.__