3.4 Mit Blick auf die eingereichten Parteigutachten und unter Berücksichtigung der nötigen (E. 3.3.8) und möglichen (E. 3.3.6) punktuellen Anpassungen bestimmt sich der Verkehrswert der fraglichen Liegenschaft damit zwischen CHF 840'000.-- und CHF 865'000.--. Der gefundene Richtwert von CHF 860'000.-- (E. 3.3) erweist sich somit als haltbar und insoweit der Wirklichkeit entsprechend. Dementsprechend setzt die Steuerrekurskommission den Verkehrswert der fraglichen Liegenschaft auf CHF 860'000.-- fest.