Als Variante bleibt die von der Steuerverwaltung angeregte punktuelle Korrektur bezüglich Landwert zu prüfen (E. 3.3.6). Das führt zu folgenden Verkehrswerten (Variante 1 mit angepassten Gewichtungsfaktoren, Variante 2 zusätzlich unter Berücksichtigung des effektiven Landwerts gemäss Steuerverwaltung, Beträge jeweils in CHF):