___ damit zu erklären, dass die hier fragliche Liegenschaft zunächst zusammen mit der Pension ursprünglich als Renditeobjekt bewertet wurde (pag. 159 ff. und pag. 164 ff.). Das Grundstück mit dem Wohnhaus wurde danach aber vom Grundstück der Pension abparzelliert und dient heute X.________ und seiner Ehefrau Z.________ als Wohnliegenschaft (vgl. deren Postadresse im parallelen Beschwerdeverfahren Nr. 200.2016.522). Damit gehört die fragliche Liegenschaft zweifelsohne zur Kategorie der sachwertorientierten Objekte, womit jedenfalls der "Realwert" mit Faktor zwei und der "Ertragswert" mit Faktor eins zu gewichten sind (vgl. Schätzerhandbuch, a.a.O., S. 124).