3.3.7 Bezüglich der Gewichtung der Faktoren "Ertragswert" und "Realwert" bringt die Steuerverwaltung schliesslich vor, dass der "Realwert" zweimal und der "Ertragswert" einmal zu berücksichtigen sei (pag. 79). Das Gutachten F.________ wertet den "Ertragswert" dreimal und den "Realwert" einmal. Diese Wertung ist allgemein üblich bei Renditeobjekten. Mitunter ist die Wahl der Gewichtungsfaktoren im Gutachten F.________ damit zu erklären, dass die hier fragliche Liegenschaft zunächst zusammen mit der Pension ursprünglich als Renditeobjekt bewertet wurde (pag.