Allerdings besteht keine verbindliche Regel, wonach bei der Realwertberechnung stets der effektive Landwert und nicht ein relativer Landwert (wie im Gutachten F.________) zu berücksichtigen wäre (Francesco Canonica, a.a.O., S. 311). Es ist aber nicht von der Hand zu weisen, dass bezüglich der Bewertung des Landwerts ein eigentliches Dilemma besteht. Wird der Landwert relativ (wie im Gutachten F.________) ermittelt, bestimmt sich dessen Wert baukostenabhängig und somit nicht marktabhängig, was einen gewissen Makel darstellt.