3.3.6 Zum Landwert führt die Steuerverwaltung aus, dass bei der Berechnung des Realwerts dessen effektiver Wert zu berücksichtigen sei. Die Steuerverwaltung geht bei ihrer Korrektur von einem Kaufpreis in der Höhe von CHF 250.--/m² aus (pag. 80), wobei sie diesbezüglich selbst von einem geringeren Kaufpreis als dem ermittelten Mittelwert ihrer Vergleichsobjekte ausgeht (CHF 295.--/ m², pag. 14, Beilage 3 "Landpreis/Handänderungsstatistik für Land in C.________."). Allerdings besteht keine verbindliche Regel, wonach bei der Realwertberechnung stets der effektive Landwert und nicht ein relativer Landwert (wie im Gutachten F._____