3.3.4 Der in den Parteigutachten verwendete Kapitalisierungssatz erscheint der Steuerverwaltung ebenfalls als zu hoch. Die Steuerverwaltung hat den Kapitalisierungssatz nachkalkuliert (pag. 15) und kommt zum Schluss, dass bei einem Kapitalisierungssatz von 5 % innert 10 Jahren ein Betrag von CHF 77'976.-- für die jährlichen Instandhaltungskosten vorhanden wäre, was den tatsächlichen Verhältnissen entspreche (pag. 15). Diese Einschätzung der Steuerverwaltung kann aber nicht als gesicherte Erkenntnis gelten.