- 11 - Erkenntnisse abstützen lassen. Wird hingegen nur punktuell in das Schätzerermessen eingegriffen und gutachterliche Annahmen durch "angemessener" scheinende ersetzt, besteht die Gefahr, dass das Resultat Widersprüche aufweist und in sich nicht mehr stimmig ist. Ist die Verkehrswertschätzung im Rahmen eines Gerichtsgutachtens erstellt worden, ist zusätzliche Zurückhaltung geboten (vgl. zum Ganzen: VGE 100.2013.135/136U vom 31.8.2015, E. 6.1).