Die Steuerverwaltung dividiert die bekannten Verkaufspreise der Vergleichsobjekte mit deren Benotung und deren Raumeinheiten. Danach berechnet sie den Mittelwert (bei den vier unter E. 3.2.1 beschriebenen Objekten ausmachend CHF 1'277.5), welcher anschliessend mit der Benotung des zu schätzenden Objekts (hier 34, vgl. pag. 9) und dessen Raumeinheiten (hier 19.8, vgl. pag. 9) multipliziert wird. Nach dieser Berechnung ergibt sich für die fragliche Liegenschaft (unter alleiniger Berücksichtigung der vier grundsätzlich tauglichen Vergleichsobjekte, E. 3.2.1) ein Verkehrswert von gerundet CHF 860'000.-- (CHF 1'227.50 x 34 x 19.8).