Die Vergleichswertmethode berechnet den Wert eines Schätzungsobjekts grundsätzlich im direkten Vergleich mit den Kaufpreisen anderer gleicher oder ähnlicher Objekte. Weil im vorliegenden Fall der Verkehrswert eines Zweifamilienhauses (samt Studio, vgl. pag. 165) zu bestimmen ist, sind hier vorab die in der Beilage 1 zur Verkehrswertberechnung (nachfolgend Beilage 1, vgl. pag. 16 [nicht anonymisierte Version] bzw. pag. 9 [anonymisierte Version]) aufgeführten Handänderungspreise für Ein- und Zweifamilienhäuser auf Grund ihrer weitgehenden Ähnlichkeit zum Schätzungsobjekt von zentralem Interesse.