E. Gegen diesen Einspracheentscheid hat die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 22. Dezember 2016 bei der Steuerrekurskommission Beschwerde erhoben. Darin wird beantragt, die Überführung der Liegenschaft vom Geschäfts- ins Privatvermögen auf Grund der Verkehrswertschätzung des G.________ vom 18. April 2013 (CHF 700'000.--, vgl. Bst. B) zu besteuern.