bei CHF 1'453.-- für Zweifamilienhäuser und bei CHF 1'472.-- für Ein- und Zweifamilienhäuser. Dieser Mittelwert werde mit der Anzahl Notenpunkte (34) und Raumeinheiten (19.8) der hier fraglichen Liegenschaft multipliziert und so wieder zum Verkehrswert hochgerechnet. Damit resultiere im vorliegenden Fall nach der Vergleichswertmethode ein Verkehrswert von gerundet CHF 985'000.--, weshalb die Steuerverwaltung weiterhin am ursprünglich festgesetzten Verkehrswert von CHF 1'000'000.-- festhalte. Die Verkehrswertschätzung des G.________ vom 18. April 2013 wurde kommentiert und als unzutreffend zurückgewiesen.