Als vergleichbare Einheitsgrösse verwende die Steuerverwaltung weiter die sogenannten Raumeinheiten, welche ebenfalls nach einheitlichen Kriterien für jedes Objekt individuell errechnet worden seien. Insoweit sei für jedes einzelne Vergleichsobjekt ein Kaufpreis bzw. Mietzins pro Raumeinheit und Notenpunkte berechnet worden. Aus der Gesamtheit der Einzelergebnisse der vergleichbaren Objekte werde der Median (Mittelwert) errechnet. Der berechnete Mittelwert liege in der Gemeinde C.________ bei CHF 1'453.-- für Zweifamilienhäuser und bei CHF 1'472.-- für Ein- und Zweifamilienhäuser.