-3- flussenden Merkmale jeweils mit Einzelnoten berücksichtigt: (1) Gebäudeart, (2) Bauqualität, (3) Komfortstufe, (4) Lage (Mikrolage in der Gemeinde), (5) Wohnlage (beurteilt nach Aussicht, Besonnung etc.) und (6) Verkehrslage (Beurteilung nach Zugang, Zufahrt sowie Distanz zu öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Schulen und zu Einkaufsmöglichkeiten). Als vergleichbare Einheitsgrösse verwende die Steuerverwaltung weiter die sogenannten Raumeinheiten, welche ebenfalls nach einheitlichen Kriterien für jedes Objekt individuell errechnet worden seien.