-2- Steuerverwaltung am Verkehrswert der Liegenschaft von CHF 1'000'000.-- und dementsprechend an den diesbezüglich festgestellten, realisierten stillen Reserven fest. Das steuerbare Einkommen der Beschwerdeführerin für die direkte Bundessteuer pro 2010 wurde neu auf CHF 326'400.-- festgelegt.