Eine dagegen erhobene Einsprache (samt einer weiteren Verkehrswertschätzung des G.________ vom 18.4.2013 betreffend die Liegenschaft über CHF 700'000.--) wurde mit Einspracheentscheid vom 9. Oktober 2013 teilweise gutgeheissen. Die realisierten stillen Reserven im Zusammenhang mit dem Grundstück C.________ Gbbl. Nr. 1.________ wurden auf CHF 191'333.-- reduziert. Hingegen hielt die