Gestützt auf die Unterlagen zur amtlichen Bewertung der Liegenschaft sowie den Erkenntnissen und den Vergleichswerten der AB ergebe sich ein Verkehrswert von CHF 1'000'000.--. Diesen Wert teilte die Steuerverwaltung den Beschwerdeführern mit. Für die Beschwerdeführer errechnete die Steuerverwaltung unter Berücksichtigung dieses Verkehrswerts bzw. im Zusammenhang mit dieser Liegenschaft realisierte stille Reserven von CHF 150'333.--. Im Zusammenhang mit dem Grundstück C.________ Gbbl. Nr. 1.________ erkannte die Steuerverwaltung ebenso eine Realisation von stillen Reserven im Umfang von CHF 278'000.--.