O., S. 170), bzw. dass die verglichenen Veräusserungen höchstens zwei bis drei Jahre zurückliegen (E. 4.1). Nachdem mit der effektiven Überbauung im Jahr 2004 begonnen wurde (E. 4.1), wird der massgebende Vergleichszeitraum von der Steuerrekurskommission auf die Zeitspanne vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2004 gelegt. Somit werden möglichst viele Vergleichsobjekte aus verschiedenen Ortschaften über einen Zeitraum von drei Jahren erfasst. Die Ergebnissicherheit steigt mit der Anzahl der verwendeten Daten (Schätzerhandbuch, a.a.O., S. 63). Somit ergeben sich folgende Vergleichsobjekte: