30). Mit einer Benotungsskala von jeweils 1 bis 9 (1 = sehr schlecht, 9 = sehr gut) werden folgende fünf Kriterien bewertet: die Nutzungsmöglichkeit (d.h. die baurechtliche Nutzungsmöglichkeit, mitunter die Anzahl zulässiger Geschosse, vgl. RKE 200.09.10096 vom 16.12.2014, E. 10, nicht publiziert), der Erschliessungsgrad (bzw. die Eignung zur Überbauung in Bezug auf die Grundstückgrösse, Grundstückform, Topographie, Baugrund sowie Rechte und Lasten), die Wohnlage (Aussicht, Besonnung, Nachbarschaft, besondere Lage) und die Verkehrslage.