- 12 - filtert die Steuerrekurskommission in einem nächsten Schritt sämtliche Verkäufe aus, in welchen weniger als CHF 200.-- pro m² bezahlt worden sind. Ausserdem wird dem Umstand Rechnung getragen, dass für Grundstücke in der Gemeinde C.________ an allerbesten Lagen zuweilen tatsächlich hohe Extrempreise bezahlt werden. Vergleichspreise, die bei ausserordentlichen wirtschaftlichen Verhältnissen erzielt werden, sind ungeeignet (Francesco Canonica, a.a.O., S. 172). Wie die Steuerverwaltung in diesem Zusammenhang zu Recht vorbringt, liegt die fragliche Liegenschaft des Beschwerdeführers nicht an allerbester Lage (pag.