Zonenpläne"). Damit für den Beschwerdeführer ersichtlich bleibt, welche berücksichtigten Grundstücke welcher Zone zugehören, werden in den nachfolgenden tabellarischen Übersichten die Spalten Grundbucheintrag (GB-Eintrag), der seitens Steuerverwaltung veröffentlichte Wert "Kaufpreis in CHF/Benotung/m²" (KP/Note/m²) und die Ortszugehörigkeit des entsprechenden Grundstücks zusätzlich aufgeführt. Die hier fragliche Liegenschaft liegt in der Zone gemäss Art. 8 (Wohnzone W2, W3a, W3b, K) des Baureglements, weshalb ausschliesslich die entsprechenden Vergleichsgrundstücke dieser Zonen weiter zu berücksichtigen sind (E. 4.1).