Zu diesem Zweck werden die Grundstücke nach der baureglementarischen Zonenzugehörigkeit gefiltert. Nachdem die Steuerverwaltung in ihren Tabellen die baureglementarische Zonenzugehörigkeit nicht aufgeführt hat, ermittelt die Steuerrekurskommission diese auf Grund der in den nicht anonymisierten Tabellen genannten Grundstücknummern und den öffentlich zugänglichen Zonenplänen der Gemeinde C.________ (vgl. , Rubriken "Verwaltung / Publikationen / Zonenpläne").