-9- ben baureglementarischen Zone gehört (Francesco Canonica, a.a.O., S. 172). Im Ergebnis hat die Steuerverwaltung damit zur Bestimmung des Landwerts der fraglichen Liegenschaft auf den im Zeitraum 2000 bis 2014 höchsten je in der Ortschaft D.________ bezahlten Baulandpreis abgestellt (Bericht AB, pag. 33) und diesen insoweit nicht nach den "Regeln der Kunst" nach der Vergleichswertmethode (vgl. die entsprechende Vorgabe der Steuerrekurskommission, Bst. C) festgesetzt.